Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anmeldung: Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Diese AGBs treten bei jeder Anmeldung in Kraft. Die Teilnehmenden bestätigen mit der Anmeldung ausdrücklich, dass sie des Schwimmens kundig sind und keine gesundheitlichen Probleme haben, die sie oder andere Personen beim Segeln gefährden könnten. Die Segelschule verpflichtet sich, unter den genannten Bedingungen, den Teilnehmenden eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten.
Unterrichtszeit: Eine Lektion dauert in der Regel 2 Stunden. In dieser Zeit sind Einführungen, Instruktionen, Erläuterungen, Schlussbesprechung, Terminvereinbarung und Abrechnung inbegriffen. Die Zeit kann nach Absprache mit der Segelschule verlängert werden.
Abrechnung: Die Kosten für eine Lektion sind spätestens am Ende des Unterrichts zu bezahlen (in Bar oder TWINT). Alternativ kann die Segelschule eine Akontozahlung anbieten oder verlangen und die Abrechnung am Ende eines jeden Monats per E-Mail durchführen. Die kantonalen Prüfungsgebühren sind in den Preisen nicht inbegriffen.
Annulation aufgrund Witterung: Bei Starkwind- und Sturmwarnungen oder Gewitter kann die Segelschule den Unterricht auf dem Wasser verschieben. Es entstehen den Teilnehmenden keine Kosten für die abgesagte Lektion. Bei Abbruch während der Lektion wird die bereits beanspruchte Zeit verrechnet.
Abmeldungen oder Verspätungen: Wenn eine vereinbarte Lektion durch Teilnehmende weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt wird, so kann die Segelschule den vereinbarten Preis verrechnen. Die Teilnehmenden tragen das Risiko für Krankheit oder andere Gründe. Bei Verspätungen ist die Segelschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht zu Lasten der Teilnehmenden. Wenn die Segelschule über die Verspätung nicht informiert wird, ist sie nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten und wird die Lektion zum vollen Preis verrechnen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Bekleidung: Gute, zweckmässige Bekleidung sowie geeignetes, rutschfestes Schuhwerk (Bootsschuhe, Sportschuhe oder Hallenturnschuhe mit heller Sohle) sind im Unterricht auf dem Wasser zu tragen. Sonnen- und Regenschutz sind empfohlen und zum Unterricht mitzunehmen. Dazu zählen je nach Witterung insbesondere Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Regenjacke, Regenhose, Windjacke.
Schwimmwesten: Das Tragen der Schwimmwesten während dem Unterricht auf dem Wasser ist obligatorisch. Aus hygienischen Gründen und hohem Tragekomfort sind persönliche Schwimmwesten mit Automatikauslöser empfohlen. Diese können bei der Segelschule im Voraus bestellt und bezogen werden. Automatikwesten, die im Unterricht getragen werden, dürfen nur von einem autorisierten Servicecenter gewartet werden. Alternativ stehen Feststoffwesten auf den Schiffen zur Verfügung. Die Segelschule übernimmt keine Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, die durch unsachgemäss gewartete oder beschädigte Schwimmwesten entstehen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, vor der Nutzung der Schwimmweste sicherzustellen, dass diese in einwandfreiem Zustand ist und korrekt getragen wird. Jegliche Nutzung der Schwimmwesten erfolgt auf eigene Gefahr.
Versicherungen: Die Segelschule und die eingesetzten Schiffe sind ist für Haftpflichtschäden versichert. Schäden, welche am Schiff oder gegenüber Dritten während des Unterrichts entstehen, sind gedeckt. Die Segelschule haftet gegenüber Teilnehmenden nur im Rahmen der Leistungen der Haftpflichtversicherungen. Ansprüche auf jegliche Entschädigung, die über diese Leistungen hinausgehen oder Entschädigung für Verluste oder Benachteiligung irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Persönliche Effekten sind nicht versichert. Bei Unfällen und Verletzungen, welche sich Teilnehmende selber zuziehen, ohne dass die Segelschule dafür Schuld trägt, ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Kantonale Richtlinien: Zur Erlangung des eidg. Schiffsführerausweises sind die Richtlinien der zuständigen Amtsstellen zu befolgen. Ausserkantonale Prüfungskandidatinnen und -kandidaten haben bei Kursantritt für die praktische Prüfung eine Ausnahmebewilligung ihres Wohnsitzkantons vorzuweisen.
Schifffahrtsordnung: Die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) ist verbindlich im Schulbetrieb. Verstösse gegen die Schifffahrtsordnung, die eindeutig durch das Verschulden des Teilnehmenden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Teilnehmenden. Teilnehmende sind für die Befolgung der Vorschriften der Verordnung auf dem Schiff verantwortlich.
Ausschluss: Die Segelschule kann Personen vom Unterricht ausschliessen, die sich unsportlich verhalten, oder solche, die den Anordnungen der Segellehrerinnen und Segellehrer nicht Folge leisten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Segelschule vor, den Unterricht zu verweigern oder abzubrechen. In allen Fällen wird die geplante Unterrichtszeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Beschwerden sind schriftlich an die Schulleitung zu richten.
Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Uster.
Gültigkeit: Diese AGBs sind gültig ab 13. Februar 2025.